Unsere Geschichte
Unsere Geschichte

Willkommen im Diagnosezentrum Eisenstadt, wo unser Team sie professionell an die Hand nimmt.

Willkommen im Diagnosezentrum Eisenstadt, wo unser Team sie professionell an die Hand nimmt.

Ihr freundliches und kompetentes Team

Diagnosezentrum Eisenstadt ist gemeinsam mit Röntgen Eisenstadt ihr freundlicher und kompetenter Ansprechpartner für alle Belange rund um die radiologische Versorgung. Dafür sorgt ein engagiertes und bestausgebildetes Team. Der Patient steht dabei immer im Mittelpunkt.

 

Das Diagnosezentrum Eisenstadt bietet beste klinisch-radiologische Leistungen.

Modernste Geräte sorgen in beiden Institutionen für qualitätsgesicherte Diagnostik. Minimalste Strahlenbelastung bei höchstmöglicher Bildqualität ist oberstes Gebot. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt.

Unser qualifiziertes Team des privaten Diagnosezentrums Eisenstadt steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Der Fokus liegt dabei auf flexibler Terminvergabe, kurzen Wartezeiten und persönlicher Begleitung während der Untersuchungsabläufe.

Ein besonderes Anliegen von Dr. Wolfram Kluger (Radiologe und Nuklearmediziner) ist die detaillierte Befundung und die rasche Bereitstellung der Bilder und Befunde über unser Online Portal. Selbstverständlich ist auch die digitale Befundübermittlung an den überweisenden Arzt (falls vorhanden). Dr. Wolfram Kluger verfügt gemeinsam mit dem Ärzteteam aufgrund deren Expertise über ein sehr gutes Netzwerk von Fachärzten und Spitälern. Die fachliche Kompetenz wird weit über die burgenländischen Grenzen hinaus hoch geschätzt.

Das Team des Diagnosezentrums Eisenstadt freut sich auf Ihren Besuch.

Dr-Wolfram-Kluger-Signatur
Albert Einstein

Ich spreche mit jedem gleich, egal ob es sich um den Müllmann oder den Präsidenten der Universität handelt

Sehen sie sich um

Unser Diagnosezentrum

Warum ein privates MRT?

Als überzeugter Kassenarzt war und ist es mir ein großes Anliegen die Versorgung der Patienten/-innen zum Krankenkassentarif so breit wie möglich anzubieten. Entsprechend war es auch IMMER MEIN ZIEL das Angebot der Röntgen Eisenstadt um das Spektrum Computertomografie (CT) und Magnetresonanztomografie (MRT) ZUM KASSENTARIF zu erweitern. 

Ich stehe nach fast 10-jährigen Bemühungen vor der Situation, dass es

  • kein Rechtsmittel mehr für die zur Erlangung einer Bewilligung gibt und
  • politisch kein Raum mehr für ein Kassen-MRT oder CT besteht.

Die Hoffnung meinerseits ist nach wie vor, dass das Österreichische Gesundheitssystem doch irgendwann aufwacht und den Bedarf an moderner Bildgebung sieht und für den Standort Eisenstadt im niedergelassenen Bereich eine Bewilligung erteilt. Dafür werde ich mich auch weiterhin einsetzen. 

Um dem Standard eines modernen Diagnosezentrums gerecht zu werden, kann ich MRT Leistungen bis zu diesem Zeitpunkt ausschließlich privat anbieten.

Die Räumlichkeiten dafür sind bereits in Bau und wir freuen uns im Herbst 2024 den Betrieb aufzunehmen. 

Lesen Sie gerne nachstehend eine Zusammen­fassung über den Ablauf der letzten 10 Jahre

Bereits 2013, ein Jahr nach Gründung der Röntgen Eisenstadt, habe ich Gespräche mit der Burgenländischen Gebietskrankenkasse, der Burgenländischen Landesregierung und dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Eisenstadt geführt.  

Da diese Gespräche keine Aussicht auf Erfolg hatten, habe ich im Mai 2018 einen Antrag auf Erweiterung des Großgeräteplans (einer Verwaltungsstruktur der Österreichischen Gesundheitspolitik) gestellt, um bessere Rahmenbedingungen für weitere Verhandlungen zu schaffen. Auch hier bestand keine Aussicht auf Erfolg, ich musste den Antrag schlussendlich im Jänner 2019 zurückziehen. 

Bei jedem Wechsel der Führung des Gesundheitsresorts in der Burgenländischen Landesregierung habe ich einen neuen Anlauf gestartet. 

Im Dezember 2019 habe ich schließlich einen Antrag für ein CT- und MRT-Institut bei der burgenländischen Landesregierung gestellt. Dem Verfahrensweg folgend wurde ein Verfahren zur Feststellung des Bedarfs eines neuen Instituts für CT und MRT in Eisenstadt eingeleitet. Um eine „objektive“ Entscheidungshilfe zu erlangen, wurde ich von der Landesregierung zur Beauftragung einer Studie, die den Bedarf im Großraum Eisenstadt evaluieren soll, verpflichtet. Diese Studie darf nur von der „Gesundheit Österreich GmbH“ (die Gesundheit Österreich GmbH – GÖG – ist das nationale Forschungs- und Planungsinstitut für das Gesundheitswesen und die Kompetenz- und Förderstelle für Gesundheitsförderung in Österreich) durchgeführt werden. Der Staat beantwortet sich auf diesem Weg „objektiv“ seine eigenen Fragen! 

Wie zu erwarten war, wurde sowohl in dieser Studie, als auch darauf folgend im Bescheid der Burgenländischen Landesregierung die Errichtung eines CT- bzw. MRT-Institutes mit der Begründung – mangelnder Bedarf! – abgelehnt. 

Da ich es noch immer nicht glauben konnte, dass meine Wahrnehmung bezüglich des Bedarfs einerseits und die offizielle Meinung darüber andererseits so weit auseinander liegen, habe ich Berufung gegen den Bescheid beim Landesverwaltungsgericht Burgenland eingereicht. Das Verfahren wurde mit Bestätigung der Richtigkeit des Bescheides der Landesregierung – kein Bedarf – beendet. Die zugelassene ordentliche Revision beim Bundesverwaltungsgericht (nächste und letzte Instanz des Österreichischen Rechtsweges), ergab ebenfalls die Richtigkeit des ursprünglich ablehnenden Bescheides der Burgenländischen Landesregierung, auch wenn keine neuerliche Prüfung stattgefunden hat. 

Selbst die Ergebnisse einer persönlichen Patientenbefragung haben gezeigt, dass etwa 60% der Patienten/-innen mehr als die offiziell vorgesehenen 4 Wochen auf die Durchführung einer MRT-Untersuchung warten, wenn sie nicht in den privaten Bereich ausweichen können oder wollen.

Parallel zum Beschreiten des österreichischen Rechtsweges habe ich intensive Gespräche in höchsten Kreisen der Burgenländischen Landesregierung geführt. In 1½ Jahren war auch hier kein Weg zu finden, der der kassenärztlichen Versorgung der Patienten/-innen mit CT- oder MRT-Leistungen zuträglich gewesen wäre.

Mir ist bewusst, dass ein privates Angebot unsozial ist, persönlich sehe ich derzeit keine Alternative. Da es nach den Berichten meiner Patientinnen und Patienten sogar bei den privaten Anbietern zu zunehmend langen Wartezeiten kommt, was speziell bei ernsten oder schmerzhaften Erkrankungen ein untragbarer Zustand ist, halte ich es für besser, Ihnen eine private Versorgung anbieten zu können an Stelle von gar keiner. Das Gebäude für die neuen Geräte wird in einer Bauweise errichtet, die bei nachträglich gewährtem Kassenvertrag den Erfordernissen entsprechen würde. Mein Ziel bleibt es weiterhin, meine Patiente/-innen in Zukunft mit CT und MRT zum Kassentarif zu versorgen.  

Ihr,

Als überzeugter Kassenarzt war und ist es mir ein großes Anliegen die Versorgung der Patienten/-innen zum Krankenkassentarif so breit wie möglich anzubieten. Entsprechend war es auch IMMER MEIN ZIEL das Angebot der Röntgen Eisenstadt um das Spektrum Computertomografie (CT) und Magnetresonanztomografie (MRT) ZUM KASSENTARIF zu erweitern. 

Ich stehe nach fast 10-jährigen Bemühungen vor der Situation, dass es

  • kein Rechtsmittel mehr für die zur Erlangung einer Bewilligung gibt und
  • politisch kein Raum mehr für ein Kassen-MRT oder CT besteht.

Die Hoffnung meinerseits ist nach wie vor, dass das Österreichische Gesundheitssystem doch irgendwann aufwacht und den Bedarf an moderner Bildgebung sieht und für den Standort Eisenstadt im niedergelassenen Bereich eine Bewilligung erteilt. Dafür werde ich mich auch weiterhin einsetzen. 

Um dem Standard eines modernen Diagnosezentrums gerecht zu werden, kann ich MRT Leistungen bis zu diesem Zeitpunkt ausschließlich privat anbieten.

Die Räumlichkeiten dafür sind bereits in Bau und wir freuen uns im Herbst 2024 den Betrieb aufzunehmen. 

Lesen Sie gerne nachstehend eine Zusammen­fassung über den Ablauf der letzten 10 Jahre

Bereits 2013, ein Jahr nach Gründung der Röntgen Eisenstadt, habe ich Gespräche mit der Burgenländischen Gebietskrankenkasse, der Burgenländischen Landesregierung und dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Eisenstadt geführt.  

Da diese Gespräche keine Aussicht auf Erfolg hatten, habe ich im Mai 2018 einen Antrag auf Erweiterung des Großgeräteplans (einer Verwaltungsstruktur der Österreichischen Gesundheitspolitik) gestellt, um bessere Rahmenbedingungen für weitere Verhandlungen zu schaffen. Auch hier bestand keine Aussicht auf Erfolg, ich musste den Antrag schlussendlich im Jänner 2019 zurückziehen. 

Bei jedem Wechsel der Führung des Gesundheitsresorts in der Burgenländischen Landesregierung habe ich einen neuen Anlauf gestartet. 

Im Dezember 2019 habe ich schließlich einen Antrag für ein CT- und MRT-Institut bei der burgenländischen Landesregierung gestellt. Dem Verfahrensweg folgend wurde ein Verfahren zur Feststellung des Bedarfs eines neuen Instituts für CT und MRT in Eisenstadt eingeleitet. Um eine „objektive“ Entscheidungshilfe zu erlangen, wurde ich von der Landesregierung zur Beauftragung einer Studie, die den Bedarf im Großraum Eisenstadt evaluieren soll, verpflichtet. Diese Studie darf nur von der „Gesundheit Österreich GmbH“ (die Gesundheit Österreich GmbH – GÖG – ist das nationale Forschungs- und Planungsinstitut für das Gesundheitswesen und die Kompetenz- und Förderstelle für Gesundheitsförderung in Österreich) durchgeführt werden. Der Staat beantwortet sich auf diesem Weg „objektiv“ seine eigenen Fragen! 

Wie zu erwarten war, wurde sowohl in dieser Studie, als auch darauf folgend im Bescheid der Burgenländischen Landesregierung die Errichtung eines CT- bzw. MRT-Institutes mit der Begründung – mangelnder Bedarf! – abgelehnt. 

Da ich es noch immer nicht glauben konnte, dass meine Wahrnehmung bezüglich des Bedarfs einerseits und die offizielle Meinung darüber andererseits so weit auseinander liegen, habe ich Berufung gegen den Bescheid beim Landesverwaltungsgericht Burgenland eingereicht. Das Verfahren wurde mit Bestätigung der Richtigkeit des Bescheides der Landesregierung – kein Bedarf – beendet. Die zugelassene ordentliche Revision beim Bundesverwaltungsgericht (nächste und letzte Instanz des Österreichischen Rechtsweges), ergab ebenfalls die Richtigkeit des ursprünglich ablehnenden Bescheides der Burgenländischen Landesregierung, auch wenn keine neuerliche Prüfung stattgefunden hat. 

Selbst die Ergebnisse einer persönlichen Patientenbefragung haben gezeigt, dass etwa 60% der Patienten/-innen mehr als die offiziell vorgesehenen 4 Wochen auf die Durchführung einer MRT-Untersuchung warten, wenn sie nicht in den privaten Bereich ausweichen können oder wollen.

Parallel zum Beschreiten des österreichischen Rechtsweges habe ich intensive Gespräche in höchsten Kreisen der Burgenländischen Landesregierung geführt. In 1½ Jahren war auch hier kein Weg zu finden, der der kassenärztlichen Versorgung der Patienten/-innen mit CT- oder MRT-Leistungen zuträglich gewesen wäre.

Mir ist bewusst, dass ein privates Angebot unsozial ist, persönlich sehe ich derzeit keine Alternative. Da es nach den Berichten meiner Patientinnen und Patienten sogar bei den privaten Anbietern zu zunehmend langen Wartezeiten kommt, was speziell bei ernsten oder schmerzhaften Erkrankungen ein untragbarer Zustand ist, halte ich es für besser, Ihnen eine private Versorgung anbieten zu können an Stelle von gar keiner. Das Gebäude für die neuen Geräte wird in einer Bauweise errichtet, die bei nachträglich gewährtem Kassenvertrag den Erfordernissen entsprechen würde. Mein Ziel bleibt es weiterhin, meine Patiente/-innen in Zukunft mit CT und MRT zum Kassentarif zu versorgen.  

 

Ihr,

Dr-Wolfram-Kluger-Signatur
Dr. Wolfram Kluger

Kassenarzt aus Überzeugung - Zweiklassenmedizin war nie mein Weg

Kassenarzt aus Überzeugung – Zweiklassenmedizin war nie mein Weg.

FAQ

In vielen Schminkprodukten sind Metallteilchen enthalten, welche die Bildqualität beeinflussen können oder zu einer Erwärmung während der Untersuchung führen.

In Österreich ist es derzeit nicht möglich, die Kosten für privat durchgeführte MRT Untersuchungen zur Rückerstattung einzureichen.

Abhängig von ihrem Versicherer und Vertrag ist es möglich mit Verordnung die Kosten zumindest teilweise rückerstattet zu bekommen. Bitte erkundigen Sie sich bei ihrem Versicherungsunternehmen.

Die Art der Untersuchung und die klinische Fragestellung entscheiden, über die Notwendigkeit Kontrastmittel zu verabreichen.

Prinzipiell nein. Die Zuweisung definiert jedoch die klinische Fragestellung und hilft die Untersuchung präziser durchführen zu können. Eine klare Frage führt zu einer klaren Antwort.

Nein, da im Gegensatz zum Röntgenkontrastmittel keine Wechselwirkung mit der Schilddrüse besteht

Routinemäßig werden schwangere Frauen nicht im MRT untersucht. Gewisse Fragestellungen, welche nicht aufschiebbar sind, können untersucht werden. Dies ist jedoch nur in spezialisierten Zentren möglich.

Grundsätzlich ja

Ja. Voraussetzung ist, dass sie während der Untersuchung ruhig liegen bleiben. Da die Untersuchung keine Strahlenbelastung mit sich bringt, können Eltern das Kind während der gesamten Untersuchung begleiten.

Ja. Manche Implantat Fragestellungen kann der MRT sogar besonders gut beantworten.

Nach erfolgter Untersuchung können Sie nach Aushändigung der Rechnung in der Ordination mit Bankomat oder Bar zahlen.

Grundsätzlich ja, wobei nicht alle kombinierbar sind. Sofern mehrere Untersuchungen durchgeführt werden gewähren wir einen Sondertarif.

In vielen Schminkprodukten sind Metallteilchen enthalten, welche die Bildqualität beeinflussen können oder zu einer Erwärmung während der Untersuchung führen.

In Österreich ist es derzeit nicht möglich, die Kosten für privat durchgeführte MRT Untersuchungen zur Rückerstattung einzureichen.

Abhängig von ihrem Versicherer und Vertrag ist es möglich mit Verordnung die Kosten zumindest teilweise rückerstattet zu bekommen. Bitte erkundigen Sie sich bei ihrem Versicherungsunternehmen.

Die Art der Untersuchung und die klinische Fragestellung entscheiden, über die Notwendigkeit Kontrastmittel zu verabreichen.

Prinzipiell nein. Die Zuweisung definiert jedoch die klinische Fragestellung und hilft die Untersuchung präziser durchführen zu können. Eine klare Frage führt zu einer klaren Antwort.

Nein, da im Gegensatz zum Röntgenkontrastmittel keine Wechselwirkung mit der Schilddrüse besteht

Routinemäßig werden schwangere Frauen nicht im MRT untersucht. Gewisse Fragestellungen, welche nicht aufschiebbar sind, können untersucht werden. Dies ist jedoch nur in spezialisierten Zentren möglich.

Grundsätzlich ja

Ja. Voraussetzung ist, dass sie während der Untersuchung ruhig liegen bleiben. Da die Untersuchung keine Strahlenbelastung mit sich bringt, können Eltern das Kind während der gesamten Untersuchung begleiten.

Ja. Manche Implantat Fragestellungen kann der MRT sogar besonders gut beantworten.

Nach erfolgter Untersuchung können Sie nach Aushändigung der Rechnung in der Ordination mit Bankomat oder Bar zahlen.

Grundsätzlich ja, wobei nicht alle kombinierbar sind. Sofern mehrere Untersuchungen durchgeführt werden gewähren wir einen Sondertarif.

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